Strafrecht

Im Rahmen des Strafrechts leisten wir Rechtshilfe bei Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens, d.h. 

  • im Ermittlungsverfahren, einschließlich Haftungsverfahren,
  • im Verfahren vor Gericht der ersten Instanz,
  •  im Appellationsverfahren,
  • in Sachen der außerordentlichen Rechtsmittel (im Verfahren bei dem Obersten Gericht und bei dem Verfassungsgericht).

Bei Verteidigung im Strafrecht betonen wir mehr denn je Diskretion und Empathie in Bezug auf den Klienten.

 

Im Strafverfahren vertreten wir auch die Geschädigten.